Hinweisgeberschutz

Trägerverein

Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Meldestelle

Im Juli 2023 ist das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz erlassen worden. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße (§ 2 HinSchG) melden, besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden.

Gesetzes- und regelkonformes Verhalten ist wesentliche Grundlage unserer Arbeit. Korrektes und ethisches Verhalten ist für uns von besonderer Bedeutung. Wir setzen Vertrauen in alle unsere Mitarbeitenden und erwarten, dass sie sich integer und fair verhalten und weder gegen Gesetze oder Rechtsvorschriften noch gegen interne Regelungen verstoßen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten und Führungskräfte frühzeitig zu erfahren.

Mitarbeitende, die Unregelmäßigkeiten und Fehlverhalten offen ansprechen, handeln richtig und in Übereinstimmung mit den Werten unseres Vereins. Dadurch tragen sie zu ihrem eigenen Schutz, dem ihrer Kollegen und Kolleginnen und dem Schutz der Rechte und Interessen unserer Evangelischen Fachschulen und Kindertageseinrichtungen bei. Wir müssen von Problemen erfahren, um diese rasch und zuverlässig bearbeiten und lösen zu können. Liegen Verdachtsmomente für ein Fehlverhalten vor, bieten wir Mitarbeitenden die Möglichkeit, Hinweise an die Interne Meldestelle abzugeben.

Interne Meldestelle

Die Interne Meldestelle wird vom Diakonischen Werk Württemberg als Dienstleistung betrieben und sichert die volle Vertraulichkeit der Meldungen zu. Der Hauptmeldekanal ist das Web-basierte Meldeportal „Diakonie-Württemberg-Integrityline“:

https://diakonie-wuerttemberg.integrityline.app/

Außerdem können zu den üblichen Arbeitszeiten Meldungen abgeben werden:

Das Hinweisgebersystem kann genutzt werden, um Verstöße zu melden, die im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Wettbewerbsrecht, Betrug, Finanzkriminalität, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Belästigung oder Diskriminierung, dem Schutz personenbezogener Daten, Rechten und Schutz von Personen, schweren Umweltschäden oder Interessenskonflikten stehen. 

Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung von der Fallbearbeitung des Diakonischen Werks Württemberg. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, einen Nachweis für Ihre Meldung zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Meldung abgeben dürfen, die eine andere Person fälschlicherweise beschuldigt.

Hinweis:
Die Interne Meldestelle ist nicht zuständig für Beschwerden und Verbesserungsvorschläge innerhalb des Trägervereins, der Fachschulen und der Kindertagesstätten, siehe: Beschwerden und Vorschläge